16. April 2016

Spezialfällung / Problemfällung

Spezialfällungen müssen mit speziellen Arbeitsmitteln ausgeführt werden. Dazu zählt die Seilklettertechnik und der Gebrauch von Arbeitsbühnen

Stehen Bäume in unmittelbarer Nähe von schützenswerten bzw. sensiblen Objeten (Stromleitung, Wohnhäuser, Garagen...), sollte die Fällung durch kompetentes und erfahrenes Personal erfolgen.
Unsere speziellen Ausbildungen qualifizieren uns für diesen Arbeitsbereich und sorgen für einen sicheren und schnellen Arbeitsablauf.

Hat der zu fällende Baum eine bestimmte Größe erreicht, ist die Fällung Genehmigungspflichtig.
Sobald der Stamm in 1 Meter Höhe den Umfang von 80 cm überschritten hat, muss bei der zuständigen Gemeindeverwaltung eine Genehmigung eingeholt werden.
Wird eine Fällung ohne Genehmigung durchgeführt, kann dies zu einem hohen Bußgeld führen!

Mittels Seilklettertechnik (SKT) gelingt es uns nahezu jede Stelle schnell und sicher zu erreichen und spart den enormen Aufwand von Arbeitsbühnen.
Die Seilklettertechnik ist von der SVLFG (Gartenbau BG) als sicheres Arbeitsmittel anerkannt.

 

Gerne beraten wir Sie kostenlos bei einem gemeinsamen Ortstermin!